Vermögensverwaltende GmbH: Kosten der Gründung und die laufenden Kosten pro Jahr
Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH kostet realistisch 800 bis 2.500 € für Notar, Handelsregister und Beratung. Das Stammkapital von 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG) ist dabei kein Kostenpunkt, denn es bleibt Vermögen der Gesellschaft. Laufend fallen konservativ 3.000 bis 8.000 € pro Jahr an: für Buchführung (§§ 238 ff. HGB), Jahresabschluss, Offenlegung (§ 325 HGB), IHK-Beitrag und Steuerberater.
Inhalt8
- Was kostet die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?
- Was kostet eine vermögensverwaltende GmbH im Jahr?
- Braucht die vermögensverwaltende GmbH einen Steuerberater?
- Vermögensverwaltende UG statt GmbH: Was spart das wirklich?
- Ab wann rechtfertigen die Steuervorteile die Kosten?
- Wann sind die Kosten gut angelegtes Geld?
- Eine Körperschaft ohne diese Nachteile
- Häufige Fragen zu den Kosten der vermögensverwaltenden GmbH
Die Kostenblöcke im Einzelnen:
- Gründungskosten: Notar, Handelsregister, Stammkapital
- Laufende Kosten pro Jahr: die Aufschlüsselung
- Steuerberater: der größte Einzelposten
- UG statt GmbH: Was spart das wirklich?
- Ab wann rechtfertigen die Steuervorteile die Kosten?
Was kostet die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH?
Wer die Kosten einer vermögensverwaltenden GmbH kalkuliert, muss zwei Ebenen trennen. Die eine sind die Einmalkosten der Gründung, die andere die laufenden Kosten der Struktur. Die Gründung ist dabei der kleinere Posten.
Trotzdem wird sie am häufigsten falsch gerechnet, weil das Stammkapital in die Kostenrechnung rutscht, wo es eigentlich nicht hingehört. Was die Struktur insgesamt leistet, zeigt der Leitfaden zur vermögensverwaltenden GmbH. Den Gründungsablauf Schritt für Schritt beschreibt der Beitrag VV-GmbH gründen.
Notar und Handelsregister
Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss notariell beurkundet werden (§ 2 Abs. 1 GmbHG). Die Notargebühren richten sich dabei nach dem GNotKG und hängen vom Geschäftswert ab, die Handelsregistereintragung nach der HRegGebV. Für eine Standardgründung mit individueller Satzung, Registeranmeldung und Erstberatung sind konservativ 800 bis 2.500 € anzusetzen.
Enthält die Satzung Sonderregelungen für mehrere Gesellschafter oder für die Nachfolge, wird es teurer. Günstiger wird es dagegen mit dem Musterprotokoll (§ 2 Abs. 1a GmbHG): einem standardisierten Formular für höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer, das keine individuelle Satzungsklausel zulässt. Für Vermögensstrukturen mit mehreren Beteiligten oder mit Nachfolgeregelungen ist das Musterprotokoll deshalb selten die richtige Wahl.
Seit 2022 ist außerdem die Online-Gründung per Videokommunikation mit dem Notar möglich (§ 2 Abs. 3 GmbHG). Sie spart Wege, aber kaum Gebühren.
Stammkapital: 25.000 € Kapital, kein Kostenpunkt
Die verbreitetste Fehleinordnung kommt zuerst: Das Mindeststammkapital von 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG) ist keine Gründungsgebühr. Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss davon die Hälfte eingezahlt sein, also 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Dieses Geld ist danach aber nicht weg.
Es liegt auf dem Konto der Gesellschaft und steht ihr für Depot- oder Immobilieninvestments zur Verfügung. Wer „25.000 € Gründungskosten" liest, sollte die Rechnung deshalb anzweifeln.
Das Kapital wechselt nämlich nur die Vermögenssphäre, vom Privatkonto in die GmbH. Verbraucht werden dagegen ausschließlich die Notar-, Register- und Beratungskosten.
Diese Aussage gilt allerdings uneingeschränkt nur für Bargeld. Bringt der Gesellschafter stattdessen ein bestehendes Wertpapierdepot als Kapitalausstattung ein, wertet das Finanzamt das als Veräußerung zum gemeinen Wert (§ 20 Abs. 2 EStG). Auf die bis dahin aufgelaufenen Kursgewinne fällt deshalb sofort Abgeltungsteuer an, obwohl der Gesellschafter dafür kein Geld erhält.
Bei einer Immobilie kommen zusätzlich Grunderwerbsteuer und Notarkosten für die Übertragung hinzu, wie der Beitrag Immobilie in die GmbH einbringen im Detail zeigt. Wer die GmbH dagegen von Anfang an mit frischem Kapital ausstattet und die Wertpapiere darin neu erwirbt, umgeht diese Kostenfalle vollständig.
Kann die GmbH die Gründungskosten tragen und sind sie absetzbar?
Ja, allerdings nur unter einer Bedingung. Die Satzung muss ausdrücklich regeln, dass die Gesellschaft den Gründungsaufwand bis zu einem bezifferten Höchstbetrag übernimmt. Fehlt diese Klausel, trägt der Gesellschafter die Kosten privat.
Übernimmt die GmbH sie trotzdem, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung, also eine verdeckte Zahlung an den Gesellschafter, die das Finanzamt wie eine Ausschüttung besteuert. Die Finanzverwaltung akzeptiert die Übernahme außerdem nur in angemessener Höhe. In der Praxis wird die Grenze häufig an einem Anteil des Stammkapitals gemessen, die genauen Details gehören in die Gestaltungsberatung.
Von der GmbH getragene Gründungskosten sind dann Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG). Die Gesellschaft kann sie also steuerlich absetzen und mindert damit den Gewinn ihres ersten Geschäftsjahres.
Was kostet eine vermögensverwaltende GmbH im Jahr?
Die laufenden Kosten sind die eigentliche Rechengröße. Sie fallen jedes Jahr an, unabhängig davon, ob das Vermögen Erträge liefert. Konservativ kalkuliert liegen die laufenden Kosten einer vermögensverwaltenden GmbH deshalb bei 3.000 bis 8.000 € pro Jahr:
| Posten | Konservative Spanne p. a. | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Buchführung | 1.200–2.500 € | §§ 238 ff. HGB |
| Jahresabschluss und Steuererklärungen | 1.500–4.500 € | § 264 HGB, § 31 KStG, StBVV |
| Offenlegung/Hinterlegung | 50–150 € | § 325, § 326 Abs. 2 HGB |
| IHK-Beitrag | 150–400 € | § 2 Abs. 1 IHKG |
| Konto, Transparenzregister, Sonstiges | 100–450 € | § 20 GwG |
| Summe | 3.000–8.000 € |
Auf den Monat umgerechnet sind das 250 bis rund 670 €, denn die Jahresspanne wird einfach durch zwölf geteilt. Monatliche und jährliche Kosten einer GmbH sind also nur zwei Darstellungen derselben Rechnung. Die einzelnen Posten im Überblick:
Buchführung
Die GmbH gilt kraft ihrer Rechtsform automatisch als Kaufmann, auch Formkaufmann genannt (§ 13 Abs. 3 GmbHG i. V. m. § 6 HGB). Deshalb ist sie buchführungspflichtig nach §§ 238 ff. HGB, selbst wenn sie nichts weiter tut, als ein Wertpapierdepot zu halten. Das unterscheidet sie deutlich vom privaten Depot, das keinerlei Buchführung verlangt.
In der GmbH wird stattdessen jeder Kauf, jeder Verkauf und jede Dividende gebucht. Bei einem ruhigen Depot mit wenigen Transaktionen bleibt der Aufwand überschaubar. Ein aktiv gehandeltes Portfolio mit hunderten Buchungssätzen treibt die Buchführungskosten dagegen spürbar über den unteren Rand der Spanne.
Jahresabschluss und Steuererklärungen
Als Kapitalgesellschaft muss die GmbH außerdem einen Jahresabschluss aufstellen, bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (§ 264 HGB). Dazu kommen jährliche Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen (§ 31 KStG, § 149 AO).
Die Gewerbesteuererklärung ist dabei auch dann fällig, wenn am Ende dank der sogenannten erweiterten Kürzung keine Gewerbesteuer anfällt. Diese Kürzung ist keine Steuerbefreiung, sondern kürzt nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG den Gewerbeertrag auf null, und das nur für Gesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz und Kapitalvermögen verwalten.
Eine reine Wertpapier-GmbH ohne Grundbesitz erfüllt diese Voraussetzung nicht und zahlt deshalb regelmäßig Gewerbesteuer. Wie die Kürzung wirkt und wo sie an ihre Grenzen stößt, erklärt der Beitrag VV-GmbH und Gewerbesteuer. Die meisten VV-GmbHs sind zudem Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) und dürfen deshalb einen stark verkürzten Abschluss aufstellen.
Das Honorar richtet sich dabei nach der StBVV und dem Umfang der Gesellschaft. Konservativ sind für Abschluss und Erklärungen zusammen 1.500 bis 4.500 € pro Jahr anzusetzen.
Offenlegung im Unternehmensregister
Ein oft übersehener Dauerposten ist die Offenlegung. Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nämlich offenlegen (§ 325 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften dürfen die Bilanz stattdessen hinterlegen, statt sie zu veröffentlichen (§ 326 Abs. 2 HGB), dann ist sie nur auf Antrag einsehbar.
Die Gebühr dafür ist gering. Teuer wird dagegen das Versäumnis: Wer die Frist von zwölf Monaten verstreichen lässt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren mit mindestens 2.500 € (§ 335 HGB), und dieses Verfahren läuft automatisiert an. Bemerkenswert ist, woraus diese Pflicht überhaupt folgt.
Sie ergibt sich nicht aus der Vermögensverwaltung, sondern aus der Rechtsform Kapitalgesellschaft. Ein privatnütziger Verein unterliegt deshalb der handelsrechtlichen Offenlegung nach §§ 325 ff. HGB nicht, denn er ist keine Kapitalgesellschaft.
IHK-Beitrag
Mit der Eintragung ins Handelsregister wird die GmbH automatisch Pflichtmitglied der Industrie- und Handelskammer (§ 2 Abs. 1 IHKG). Der IHK-Beitrag fällt deshalb auch für eine vermögensverwaltende GmbH an, die nie einen Kunden sieht. Grundbeitrag und Umlage legt dabei jede Kammer in ihrer eigenen Beitragsordnung fest.
Die Höhe variiert daher regional, und viele Beitragsordnungen sehen Ermäßigungen für ertragsschwache Mitglieder vor. Ein Blick in die Beitragsordnung der örtlichen Kammer gehört deshalb zur Kostenplanung dazu.
Konto, Depot, Sonstiges
Dazu kommen einige kleinere Posten. Ein Geschäftskonto kostet in der Regel mehr als ein privates Konto, dazu kommen Depotgebühren auf Gesellschaftsebene und die Eintragung im Transparenzregister (§ 20 GwG). Ändern sich später Geschäftsführung, Satzung oder Anschrift, fallen zudem gelegentliche Registergebühren an. Einzeln sind das unauffällige Beträge, in Summe ergeben sie aber einen dreistelligen Jahresbetrag.
Braucht die vermögensverwaltende GmbH einen Steuerberater?
Eine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen, gibt es nicht. Eine GmbH ohne Steuerberater ist rechtlich also zulässig. Faktisch ist der Steuerberater für eine vermögensverwaltende GmbH trotzdem der Regelfall und zugleich der größte Einzelposten der Jahresrechnung. Der Grund dafür: Bilanzierung, die elektronische Übermittlung der sogenannten E-Bilanz (§ 5b EStG) und die weiteren Erklärungspflichten setzen Fachwissen und spezielle Software voraus.
Selbermachen spart deshalb wenig und riskiert viel. Eine übersehene Frist oder eine falsch verbuchte Entnahme, die später als verdeckte Gewinnausschüttung nachversteuert wird, kostet schnell ein Mehrfaches des StBVV-Honorars.
Wer zusätzlich ein Geschäftsführergehalt gestalten will, etwa um Erträge planmäßig aus der Gesellschaft zu holen, verhandelt ohnehin mit dem Berater. Die steuerliche Behandlung der Geschäftsführervergütung gehört nämlich zum Gesamtbild der Besteuerung der VV-GmbH. Wird das Gehalt tatsächlich ausgezahlt, kommt dadurch ein eigener laufender Kostenpunkt hinzu, der in der Tabelle oben nicht auftaucht: die monatliche Lohnabrechnung samt Lohnsteueranmeldung.
Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer dabei nicht beherrschend beteiligt, prüft die Deutsche Rentenversicherung zusätzlich seine Sozialversicherungspflicht, was weitere Melde- und Beitragspflichten auslösen kann.
Vermögensverwaltende UG statt GmbH: Was spart das wirklich?
Die Unternehmergesellschaft, kurz UG, ist eine Variante der GmbH mit niedrigerer Einstiegshürde (§ 5a GmbHG). Sie lässt sich schon mit einem Euro Stammkapital gründen, meist per Musterprotokoll, wodurch auch die Notarkosten entsprechend niedriger ausfallen. Wer deshalb nur auf die Gründungsrechnung schaut, spart mit der UG mehrere hundert bis über tausend Euro.
Die laufende Rechnung ändert sich dagegen kaum. Die UG ist nämlich dieselbe Rechtsform mit denselben Pflichten: gleiche Buchführung, gleicher Jahresabschluss, gleiche Offenlegung, gleicher IHK-Beitrag, gleicher Steuerberater. Dazu kommt sogar eine Zusatzpflicht, die Thesaurierungspflicht des § 5a Abs. 3 GmbHG: 25 % des Jahresüberschusses müssen in eine Rücklage fließen, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist.
Das ehrliche Fazit lautet deshalb: Die UG spart Einmalkosten, aber nicht die Strukturkosten. Ob sie trotzdem als Einstieg taugt, hängt vom Anlagevolumen ab. Die Abwägung im Detail liefert der Beitrag zur vermögensverwaltenden UG.
Ab wann rechtfertigen die Steuervorteile die Kosten?
Die Fixkosten von 3.000 bis 8.000 € pro Jahr müssen erst verdient werden, bevor die Struktur netto überhaupt etwas bringt. Die Logik dahinter ist einfach.
Der steuerliche Vorteil der GmbH liegt in der Differenz zwischen der Abgeltungsteuer (effektiv 26,375 %) und der Körperschaftsteuer auf im Unternehmen verbleibende, sogenannte thesaurierte Gewinne (effektiv 15,825 %, § 23 Abs. 1 KStG zuzüglich Solidaritätszuschlag). Diese Differenz beträgt 10,55 Prozentpunkte.
Diese Differenz gilt allerdings nur, wenn auf die Erträge keine zusätzliche Gewerbesteuer anfällt. Das ist bei begünstigten Erträgen der Fall, etwa bei Aktien-Veräußerungsgewinnen nach § 8b KStG oder bei Grundbesitzerträgen mit erweiterter Kürzung.
Eine reine Depot-GmbH ohne erweiterte Kürzung zahlt dagegen auf Zinsen und die meisten Fondserträge zusätzlich Gewerbesteuer nach dem gemeindlichen Hebesatz (§ 7 GewStG), wodurch die Gesamtbelastung je nach Gemeinde auf rund 23 bis 33 % steigt. Der Vorteil gegenüber der Abgeltungsteuer schrumpft dadurch spürbar und kann bei hohem Hebesatz sogar ganz entfallen.
Wie die Gewerbesteuer im Einzelnen wirkt und wann die erweiterte Kürzung greift, erklärt der Beitrag VV-GmbH und Gewerbesteuer.
Um allein 3.000 € Fixkosten auszugleichen, braucht es im günstigsten Fall, also bei voller 10,55-Prozentpunkte-Differenz, rund 28.400 € Kapitalerträge pro Jahr (3.000 € ÷ 0,1055 ≈ 28.400 €). Bei 8.000 € Kosten sind es entsprechend rund 75.800 € (8.000 € ÷ 0,1055 ≈ 75.800 €).
Das ist aber nur die Untergrenze der Rechnung, nicht ihr Ende, denn Ausschüttungsverhalten, Ertragsart, Gewerbesteuerpflicht und Anlagehorizont verschieben das Ergebnis erheblich. Die vollständige Break-even-Rechnung mit mehreren Szenarien liefert der Beitrag Ab wann lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH?
Wann sind die Kosten gut angelegtes Geld?
Zur ehrlichen Rechnung gehört auch die Gegenposition. Für das richtige Profil sind 3.000 bis 8.000 € pro Jahr nämlich kein Verlustposten, sondern der Preis für echte Steuerstundung und eine klare Vermögensordnung.
Wer hohe laufende Erträge erzielt, über Jahrzehnte thesauriert und die Gesellschaft diszipliniert als Spardosen-GmbH führt, kauft sich mit den Fixkosten den Zinseszinseffekt der Differenz zwischen 15,825 % und 26,375 % ein. Bei sechsstelligen Jahreserträgen sind die Strukturkosten dann nur noch eine Randnotiz.
Kippen kann die Rechnung dagegen am anderen Ende: bei einem kleinen Depot, bei regelmäßigen Entnahmen oder bei einem kurzen Anlagehorizont. Dann fressen die Fixkosten den Steuervorteil auf. Zusätzlich verwandelt die Ausschüttungsbelastung von insgesamt rund 38 % die Struktur in einen Umweg. Diese Seite der Rechnung stellt der Beitrag zu den Nachteilen der VV-GmbH vollständig dar.
Eine Körperschaft ohne diese Nachteile
Ein erheblicher Teil der laufenden Kosten, also Bilanzierung, Offenlegung und IHK-Pflichtmitgliedschaft, folgt nicht aus der Vermögensverwaltung, sondern aus der Rechtsform Kapitalgesellschaft. Ein privatnütziger Verein zahlt auf laufende Erträge dieselben 15,825 % Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG gilt für alle Körperschaften), ist aber kein Formkaufmann.
Er hat deshalb weder eine Handelsregister-Publizität nach §§ 325 ff. HGB noch die Formkaufmannseigenschaft, die der GmbH die Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten erst auferlegt. Welche Struktur unter dem Strich günstiger fährt und wo die GmbH im Kostenvergleich vorn bleibt, zeigt der direkte Vergleich VV-GmbH oder privatnütziger Verein.
Häufige Fragen zu den Kosten der vermögensverwaltenden GmbH
Was kostet eine vermögensverwaltende GmbH im Jahr? Konservativ gerechnet 3.000 bis 8.000 € pro Jahr: für Buchführung (§§ 238 ff. HGB), Jahresabschluss und Steuererklärungen (§ 264 HGB, § 31 KStG), Offenlegung im Unternehmensregister (§ 325 HGB), IHK-Beitrag (§ 2 Abs. 1 IHKG) und Steuerberatung als größten Einzelposten. Die konkrete Höhe hängt vor allem vom Buchungsvolumen und von der Depotstruktur ab.
Was kostet die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH? Für Notar (Beurkundungspflicht, § 2 Abs. 1 GmbHG), Handelsregistereintragung und Erstberatung sind konservativ 800 bis 2.500 € anzusetzen. Die Gebühren richten sich dabei nach GNotKG und HRegGebV. Mit Musterprotokoll (§ 2 Abs. 1a GmbHG) wird es günstiger, allerdings ohne individuelle Satzungsregelungen. Das Stammkapital kommt separat hinzu, ist aber kein Kostenpunkt.
Ist das Stammkapital von 25.000 € ein Kostenpunkt? Nein. Die 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG) sind Kapitalausstattung, keine Ausgabe. Vor der Anmeldung muss davon die Hälfte eingezahlt sein, also 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Danach steht das Geld der Gesellschaft für Investments zur Verfügung, denn es wechselt nur die Vermögenssphäre und wird nicht verbraucht.
Sind die Kosten der vermögensverwaltenden GmbH steuerlich absetzbar? Ja. Buchführung, Jahresabschluss, Steuerberatung, IHK-Beitrag und Depotgebühren sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG) und mindern den Gewinn. Das ist ein echter Unterschied zum Privatanleger, dem § 20 Abs. 9 EStG den Werbungskostenabzug über den Sparer-Pauschbetrag hinaus verwehrt.
Der Abzug mindert dabei nur die Steuerlast der GmbH, die je nach Gewerbesteuerpflicht zwischen rund 15,825 % und rund 33 % liegt, ersetzt die Kosten selbst aber nicht. In einem ertragslosen Jahr wirkt der Abzug zudem nicht sofort, sondern läuft zunächst in einen Verlustvortrag.
Braucht eine vermögensverwaltende GmbH einen Steuerberater? Eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung besteht nicht. Faktisch machen Bilanzierung (§§ 238 ff. HGB), E-Bilanz (§ 5b EStG) und die weiteren Erklärungspflichten (§ 31 KStG, § 149 AO) die Beratung zum Regelfall. Fehler wie eine verdeckte Gewinnausschüttung kosten nämlich schnell mehr als das Honorar nach StBVV.
Muss eine vermögensverwaltende GmbH IHK-Beitrag zahlen? Ja. Mit der Eintragung ins Handelsregister ist die GmbH Pflichtmitglied der IHK (§ 2 Abs. 1 IHKG), und zwar auch bei reiner Vermögensverwaltung. Die Höhe von Grundbeitrag und Umlage regelt jede Kammer in ihrer Beitragsordnung selbst. Ermäßigungen für ertragsschwache Mitglieder sind möglich und sollten geprüft werden.
Was kostet der Jahresabschluss einer vermögensverwaltenden GmbH? Konservativ 1.500 bis 4.500 € einschließlich der Steuererklärungen. Das Honorar richtet sich nach der StBVV und dem Umfang der Gesellschaft. Als Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) darf die VV-GmbH meist einen stark verkürzten Abschluss aufstellen und die Bilanz hinterlegen statt veröffentlichen (§ 326 Abs. 2 HGB), was die Kosten senkt.
Ist eine vermögensverwaltende UG günstiger als die GmbH? Nur bei der Gründung: Die UG (§ 5a GmbHG) startet ab 1 € Stammkapital, meist per Musterprotokoll. Die laufenden Kosten sind dagegen nahezu identisch, denn es gelten dieselben Buchführungs-, Abschluss-, Offenlegungs- und IHK-Pflichten. Zusätzlich erzwingt § 5a Abs. 3 GmbHG eine Rücklage von 25 % des Jahresüberschusses, bis 25.000 € erreicht sind.
Was kostet die Auflösung einer vermögensverwaltenden GmbH? Die Liquidation kostet erneut Notar- und Registergebühren, zunächst für die Anmeldung der Auflösung und später für die Löschung, sowie Jahresabschlüsse für die Abwicklungsjahre. Diese Posten allein bleiben im niedrigen vierstelligen Bereich.
Der eigentliche Kostenfaktor liegt aber woanders: Bei der Auflösung deckt die GmbH ihre stillen Reserven auf und versteuert den gesamten Abwicklungsgewinn (§ 11 KStG). Kehrt sie das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter aus, kommt die Ausschüttungsbesteuerung hinzu, sodass die Gesamtbelastung auf rund 38 % steigt.
Gerade bei der langjährig thesaurierenden Spardosen-GmbH ist diese Nachversteuerung meist der mit Abstand größte Posten der Auflösung, nicht die Notar- und Registerkosten. Zusätzlich gilt das Sperrjahr des § 73 GmbHG, sodass die Abwicklung mindestens gut ein Jahr dauert.
VV GmbH, vvgmbh, Vermögensverwaltungs-GmbH, Spardosen-GmbH — unterscheiden sich die Kosten? Nein. Alle Bezeichnungen, also vermögensverwaltende GmbH, Vermögensverwaltungs-GmbH, VV-GmbH, vv gmbh, vvgmbh oder Spardosen-GmbH, meinen dieselbe Rechtsform: eine GmbH nach § 13 GmbHG mit vermögensverwaltendem Unternehmensgegenstand. Gründungskosten, Buchführungspflichten, Offenlegung und IHK-Beitrag sind deshalb identisch, nur der Name der Nutzungsvariante wechselt.
Was kostet eine GmbH im Monat? Aus der konservativen Jahresspanne von 3.000 bis 8.000 € ergeben sich 250 bis rund 670 € pro Monat, denn die Jahreskosten werden einfach durch zwölf geteilt. Der Betrag fällt allerdings nicht gleichmäßig an: Die Buchführung läuft monatlich oder quartalsweise, während Jahresabschluss, Offenlegung (§ 325 HGB) und IHK-Beitrag nur einmal jährlich fällig werden.