FAQ

Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum privatnützigen Verein – von der Gründung über Steuern bis zur Nachfolge.

FAQ

Häufige Fragen

Allgemeine Fragen

„Ich verliere mein Vermögen an den Verein."+
Das Vermögen ist nicht verloren, es ist anders organisiert. Es wird von Anfang an im Verein aufgebaut oder gezielt dorthin gebracht und dient dort dem Zweck, den du selbst in der Satzung festgelegt hast: der Förderung deiner Familie. Du musst dein Vermögen nicht privat besitzen. Es reicht, wenn du darüber bestimmst und es kontrollierst. Und das ist auch gut so: Was dir nicht gehört, kann dir nicht genommen werden. Genau so funktioniert Vermögensschutz. Du tauschst Eigentum gegen Kontrolle.
„Ich brauche doch sieben Mitglieder."+

Nein. Für die Gründung reichen zwei Mitglieder. Nur für die Eintragung ins Vereinsregister muss die Satzung von sieben Mitgliedern unterschrieben sein. Das müssen keine Gründungsmitglieder sein, sie können auch später dazukommen. Und nach der Eintragung genügen dauerhaft drei Mitglieder.

Mitglied kann dabei fast jeder sein: deine Kinder, deine Eltern, dein Partner, aber auch deine GmbH, eine GbR oder ein anderer Verein. Die Mitgliederzahl ist in der Praxis also kein Hindernis.

„Ich mache mich abhängig von den anderen Mitgliedern."+

Nein. Das Vereinsrecht lässt bei der Gestaltung der Satzung großen Spielraum. Die Satzung ist das Grundgesetz des Vereins: Sie bestimmt die Regeln, an die sich alle Mitglieder halten müssen.

Die Satzung kann dir als Gründer eine dauerhaft prägende Rolle sichern. Und sie legt schon heute klare Regeln für die Zeit nach deinem Tod fest, an die sich deine Kinder und deine Familie halten. So vermeidest du Streit von vornherein.

Wer den Verein aufbaut, kann ihn so über Jahrzehnte verantwortlich führen. Der Verein bleibt dabei eine Körperschaft mit echten Mitgliedern und festen Spielregeln. Und diese Spielregeln bestimmst du in der Satzung.

Ist das nicht ein wirtschaftlicher Verein?+

Nein. Auch ein Idealverein darf sein Vermögen verwalten, ohne als wirtschaftlicher Verein zu gelten.

Laufender Betrieb

Wie viel Aufwand macht der Verein im laufenden Betrieb?+

Mit der richtigen Satzung fast keinen. Auch die Steuererklärung und die Buchhaltung sind in 10 Minuten selbst erledigt. Natürlich kannst du das auch von deinem Steuerberater machen lassen.

Der effektive Aufwand liegt bei rund 20 Minuten pro Jahr. Und die laufenden Kosten sind nur die Kontoführungsgebühren und 19,80 Euro pro Jahr für das Transparenzregister.

Brauche ich für den laufenden Betrieb einen Steuerberater?+

Nein. Teilweise muss der Verein nicht einmal eine Steuererklärung abgeben. Und wenn er steuerpflichtige Einkünfte hat, ist die Steuererklärung in 10 Minuten selbst erstellt. Sie ist so einfach, dass selbst bei den klassischen Sportvereinen ein ehrenamtlicher Kassenführer die Steuererklärung nebenbei macht.

Natürlich kannst du sie trotzdem an einen Steuerberater abgeben. Eine Körperschaftsteuererklärung beherrscht jede Kanzlei.

Brauche ich nicht einen Vorsitzenden, Kassenwart und Protokollführer?+

Nein. Die klassische Besetzung mit Vorsitzendem, Kassenwart und Protokollführer ist zwar gängige Praxis, aber nicht vorgeschrieben. Es genügt eine einzige Person als Vorstand, ähnlich wie der Geschäftsführer einer GmbH.

Muss ich ständig Mitgliederversammlungen und Vorstandswahlen abhalten?+

Nein. Ob und wie oft Mitgliederversammlungen und Vorstandswahlen stattfinden, legt die Satzung fest. Mit der richtigen Satzung reduzierst du diesen Aufwand auf ein Minimum.

Wie finanziert sich der Verein?+

Die Grundlage bilden wie bei jedem Verein die Mitgliedsbeiträge. Dazu kommen die Erträge aus der Vermögensverwaltung des Vereins: Mieten, Kapitalerträge, Beteiligungserträge.

Darüber hinaus können Mitglieder dem Verein Gegenstände überlassen, damit alle Mitglieder davon profitieren. Oder Kapital, mit dem der Verein selbst Anschaffungen für seinen Zweck tätigt.

Vermögen und Steuern

Wird das vom Finanzamt akzeptiert?+

Ja. Der Verein wird akzeptiert, weil wir uns an alle Regeln halten. Der Verein zahlt ganz regulär seine 0 bis 15 % Steuern, genau so, wie es das Gesetz vorsieht. Und das ist fair.

Deshalb versuchen wir auch nicht, diese 0 bis 15 % künstlich weiter zu drücken: keine Nutzungsdauergutachten, keine aufgeblähten Werbungskosten, keine privaten Kosten als Betriebsausgaben. Wir legen alles transparent offen. Genau deswegen sind Finanzämter beim Verein weniger kritisch als bei Immobilienanlegern und Unternehmern, wo sie es gewohnt sind, dass ständig jemand versucht, sein Einkommen mit Tricks kleinzurechnen.

Genau deshalb bekommen wir regelmäßig bestandskräftige Steuerbescheide ohne den Vorbehalt der Nachprüfung. Ganz ohne Diskussion mit dem Finanzamt. Ein besseres Gütesiegel gibt es im Steuerrecht nicht.

Werden die Steuervorteile nicht irgendwann abgeschafft?+

Die Vorteile des Vereins sind keine Gesetzeslücke, die geschlossen werden könnte. Sie folgen aus der Systematik des Körperschaftsteuerrechts und aus einer Rechtsform, die seit 1900 im BGB steht.

Eine Garantie auf ewig gibt es im Steuerrecht nie. Aber zwei Dinge geben Sicherheit: Aktuell geht die Entwicklung sogar in die andere Richtung, die Körperschaftsteuer soll von 15 auf 10 % sinken. Und falls sich die Rahmenbedingungen grundlegend ändern, lässt sich die Satzung anpassen oder der Verein in eine andere Rechtsform umwandeln.

Wie kommt mein Vermögen in den Verein? Entsteht dabei Schenkungsteuer?+

Ein häufiger Einwand lautet: Einem Verein kann man nur 20.000 Euro steuerfrei schenken, alles darüber kostet bis zu 30 % Schenkungsteuer. Das stimmt. Deshalb schenken wir dem Verein auch nichts.

Der Verein hat andere Wege, um Vermögen steuerfrei aufzunehmen, zum Beispiel über Mitgliedsbeiträge. Liquides Vermögen lässt sich so vollständig ohne Schenkungsteuer übertragen. Wichtig ist, dass die Satzung diese Wege vorher sauber anlegt.

Wie kommen meine Immobilien in den Verein? Was ist mit der Grunderwerbsteuer?+

Immobilien werden dem Verein nicht geschenkt, sondern an ihn verkauft. Dafür braucht der Verein weder Eigenkapital noch eine Bank: Du verkaufst mit einem Verkäuferdarlehen. Das funktioniert auch, wenn auf der Immobilie noch eine Grundschuld und eine laufende Finanzierung liegen.

Um die Grunderwerbsteuer kommst du nicht komplett herum, aber sie lässt sich deutlich reduzieren: von 3 bis 6,5 % auf 0,3 bis 0,6 %. Wir haben bereits mehrfach Immobilien mit Gesamtkosten von etwa 0,8 bis 1,3 % des Marktwerts übertragen, inklusive Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer. Das ist kaum teurer als eine Übertragung an die eigenen Kinder.

Darf der Verein wirklich nur 45.000 Euro Umsatz machen?+

Nein. Diese Grenze gilt nur für gemeinnützige Vereine. Privatnützige Vereine sind davon nicht betroffen.

Nachfolge und Vermögensschutz

Wie funktioniert der Vermögensschutz im Verein?+

Das Vermögen im privatnützigen Verein gehört nicht den Mitgliedern, sondern dem Verein selbst. Es ist rechtlich vom Privatvermögen getrennt, und genau darin liegt der Schutz: Was dir nicht gehört, kann dir rechtlich auch nicht genommen werden. Gleichzeitig behältst du über den Verein die volle Kontrolle darüber, wer von diesem Vermögen profitiert.

Auch der Verein selbst gehört nicht den Mitgliedern. Sie sind Mitglied im Verein, aber nicht am Vermögen beteiligt. Und die Mitgliedschaft ist ein höchstpersönliches Recht, das nicht gepfändet werden kann.

Was passiert, wenn ich sterbe oder nicht mehr kann?+

Der Verein stirbt nicht. Er besteht unverändert fort, und das ist einer seiner größten Vorzüge: Das Vereinsvermögen fällt in keinen Nachlass. Es gibt keinen Erbfall und keine Erbschaftsteuer.

Deine Nachfolger wachsen einfach als Mitglieder in den Verein hinein. Und wer den Verein nach dir führt, legst du selbst in der Satzung fest. Die gesetzliche Erbfolge spielt dabei keine Rolle.

Gründung und Zusammenarbeit

Wie lange dauert die Vereinsgründung?+

Innerhalb einer Woche ist dein Verein gegründet, und du erhältst die vollständige Satzung sowie alle relevanten Gründungsunterlagen. Für die vollständige Umsetzung, inklusive Steuernummer, Bankverbindung, Eintragung im Vereinsregister und weiterer formeller Schritte, sollte ein Zeitraum von etwa 3 bis 12 Monaten eingeplant werden.

Während des gesamten Prozesses wirst du umfassend begleitet, bis dein Verein rechtlich und organisatorisch vollständig einsatzbereit ist. Und auch danach lassen wir dich nicht allein: Wir begleiten dich in der Praxis weiter und stehen dir bei allen Fragen rund um deinen Verein zur Verfügung.

Brauche ich für die Gründung einen Steuerberater?+

Nein. Der Verein wird immer unabhängig von deiner bestehenden Struktur gegründet. Die Gründung selbst wirkt sich also nicht auf deine aktuelle steuerliche oder rechtliche Situation aus. Ein Steuerberater ist dafür nicht notwendig.

Erst wenn du später Vermögen an den Verein übertragen willst, zum Beispiel Betriebsvermögen, sollte dein Steuerberater prüfen, ob Fristen oder andere Hinderungsgründe vorliegen und welcher Übertragungsweg am besten geeignet ist. Dafür arbeiten wir ihm gerne zu, mit Konzeptpapieren, Rechtsgrundlagen und Musterunterlagen.

Übrigens: Bevor der Verein gegründet ist, hat dein Steuerberater gar keine Grundlage, auf der er etwas prüfen könnte. Erst mit Satzung und Konzept kann er überhaupt tätig werden.

Was sagt mein Steuerberater dazu?+

Wahrscheinlich kennt er den privatnützigen Verein nicht. Das ist keine Wissenslücke, die man ihm vorwerfen kann. Seine Welt sind die GmbH und die Gewerbebetriebe.

In Deutschland gibt es über 620.000 eingetragene Vereine und noch mehr nicht eingetragene. Aber nur rund 89.000 Steuerberater. Rein rechnerisch müsste also jeder Steuerberater mindestens sieben Vereine als Mandanten haben. Die Realität? Die meisten Steuerberater haben überhaupt keinen Verein als Mandanten.

Das heißt: Dein Steuerberater hat in der Praxis schlicht keine Berührungspunkte mit dem privatnützigen Verein. Nicht weil er schlecht ist, sondern weil es nicht sein Spielfeld ist.

Deshalb arbeiten wir deinem Steuerberater direkt zu. Wir erklären ihm die Besonderheiten des Vereins und stellen Konzeptpapiere und alle relevanten Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Die laufende Steuererklärung kann er danach ganz normal übernehmen. Eine Körperschaftsteuererklärung beherrscht jede Kanzlei.

Bist du Steuerberater oder Rechtsanwalt?+

Nein, und das sollst du direkt von mir wissen. Ich bin Unternehmer und Vereinsstratege: Meine Arbeit ist die Konzeption und Gründungsbegleitung deiner Vereinsstruktur sowie die praktische Begleitung danach.

Da der Verein immer unabhängig von deiner bestehenden Struktur gegründet wird, wirkt sich die Gründung selbst nicht auf deine aktuelle steuerliche oder rechtliche Situation aus.

Erst wenn du später Vermögen an den Verein übertragen willst, sollte dein Steuerberater deine persönliche Situation prüfen (da er deine Vergangenheit kennt und weiß, ob steuerliche Besonderheiten oder Haltefristen vorliegen). Die steuerliche und rechtliche Prüfung deines Einzelfalls gehört in die Hände deines Steuerberaters und, wo nötig, eines Rechtsanwalts. Beiden arbeiten wir auf Wunsch direkt zu: Wir erklären ihnen die Besonderheiten des Vereins und stellen Konzeptpapiere, Rechtsgrundlagen und vollständige Quellenangaben zur Verfügung.

Warum kennt das kaum jemand, wenn es so gut ist?+

Genau hier liegt der Denkfehler. Die ganz Großen machen es doch längst: Der ADAC ist ein Verein und gleichzeitig eine Konzernspitze. Und die gesamte TÜV-Landschaft ist im Kern immer dasselbe: ein Verein, der eine operative Kapitalgesellschaft hält. Die TÜV-Vereine selbst sind dabei rein vermögensverwaltend tätig.

Und was im Großen funktioniert, funktioniert auch im Kleinen. Es gibt unzählige Familienvereine. Gerade alte Adelsfamilien nutzen diese Rechtsform seit über 100 Jahren.

Das bekannteste Beispiel ist der Bismarck'sche Familienverein, gegründet 1896, also vor rund 130 Jahren: Das ist der Familienverein der Familie von Otto von Bismarck, dem ersten Reichskanzler des Deutschen Reiches. Bei der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände findest du eine Liste mit über hundert Adelsfamilien, die einen solchen privatnützigen Verein nutzen.

Eine andere Form sind die Unterstützungskassen, die Unternehmer gründen, um die betriebliche Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter abzusichern. Und was für die Mitarbeiter eines Betriebs funktioniert, funktioniert auch für die Angehörigen deiner Familie.

Und dann gibt es unzählige Unternehmer, Immobilienanleger und Privatpersonen, die seit Jahrzehnten völlig anonym und im Stillen ihr Vermögen mit einem privatnützigen Verein schützen und aufbauen. Ich selbst habe allein in den letzten 12 Monaten über 200 solcher Vereinsgründungen begleitet.

Die Frage ist also nicht: Warum macht das keiner? Die Frage ist: Wann fängst du damit an?