Warum die VV-GmbH für Immobilienanleger und Unternehmer eine völlig ungeeignete Rechtsform ist…
Lieber Leser,
wenn es dir wie den meisten Immobilienanlegern und Unternehmern in Deutschland geht, dann kennst du vielleicht diese Probleme nur zu gut:
- Als Leistungsträger zahlst du die höchsten Steuern und Abgaben.
- Um deine Steuerlast zu reduzieren, bist du ständig am Investieren. Damit sparst Du dann zwar Steuern – aber das Geld ist gebunden in Investitionen und steht dir nicht wirklich zur freien Verfügung.
- Du bist frustriert, weil dein Berater sich nur als Steuererklärer sieht, der dir immer wieder erzählt, was nicht geht – und außerhalb der VV-GmbH keinerlei Interesse an echter Steuergestaltung hat.
Du suchst nach Lösungen – und bekommst noch mehr Aufwand
- Du hast vielleicht auch schon spezialisierte Berater kontaktiert, ein unverschämt hohes Stundenhonorar bezahlt – nur um am Ende ein kompliziertes Konstrukt empfohlen zu bekommen, dessen Vorteile dir selbst nie wirklich klar waren.
- Vielleicht hast Du bereits eine VV-GmbH und ständig Angst vor gewerblicher Infizierung. Weshalb du schon einige gute Immobiliendeals liegen lassen musstest.
- Oder Du hast bereits alles Mögliche ausprobiert: IABs, PV-Anlagen, Nutzungsdauergutachten, GmbHs, Holdings, Genossenschaften – und dir damit ein immer größeres Bürokratie- und Verwaltungsmonster geschaffen.
Die Bürokratie erdrückt dich
- Jetzt verschwendest Du deine Zeit mit der Vorbereitung der Buchhaltung, Zuarbeit zum Steuerberater, Betriebsprüfungen und Papierkram – statt Vermögen aufzubauen.
- Du fühlst dich abhängig von deinem Steuerberater, damit er die Zeit findet, um deine Struktur am laufen zu halten.
- Du hast das Gefühl, das Finanzamt arbeitet gegen dich – selbst wenn du alles richtig machst.
- Du verlierst langsam die Lust am Investieren und am Unternehmertum, weil du immer noch die höchsten Steuern zahlst und dir immer mehr Aufwand ans Bein bindest.
Keine Sorge, so geht es den meisten dort draußen!
Viele Immobilienanleger glauben, dass eine vermögensverwaltende GmbH (VV-GmbH) die ideale Rechtsform für sie sei.
Schließlich zahlen sie damit nur 15 % Körperschaftsteuer auf ihre Mieteinnahmen und wollen so schneller Vermögen aufbauen.
Und genau hier beginnt der Denkfehler, den die meisten machen.
Denn was viele nicht wissen:
Die VV-GmbH ist eine Kapitalgesellschaft …
… und bringt genau deshalb eine ganze Reihe an Nachteilen mit sich, die früher oder später jeden ausbremsen.
Denn als Kapitalgesellschaft gilt die GmbH steuerlich grundsätzlich als gewerblich tätig.
Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen – wenn sie ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist – wird sie ausnahmsweise von der Gewerbesteuer befreit.
Deshalb hängt über jeder VV-GmbH ständig das Risiko der gewerblichen Infizierung:
Schon eine PV-Anlage auf dem Dach, eine möblierte Wohnung oder eine Waschmaschine mit Münzeinwurf können reichen – und deine VV-GmbH wird gewerblich infiziert.
Und sobald das passiert, ist der vermeintliche Steuervorteil dahin.
Denn als Folge kommen auf die 15 % Körperschaftsteuer noch einmal rund 15 % Gewerbesteuer oben drauf.
Selbst wenn du die Infizierung vermeidest, bleibt das nächste Problem:
Du kommst nicht steuerfrei an dein eigenes Geld …
Willst du die Gewinne der GmbH irgendwann endlich auch privat nutzen, musst du dich mit teilweise fragwürdigen Steuertricks herumschlagen, um Gewinne steuerfrei zu entnehmen – oder du zahlst schlicht nochmal 25 % Abgeltungssteuer.
Hinzu kommt:
Ein steuerfreier Verkauf wie im Privatvermögen ist unmöglich.
Denn eine GmbH besitzt kein Privatvermögen.
Alle Vermögenswerte wie Immobilien, Autos oder Kryptowährungen gelten als Betriebsvermögen und können deshalb nie wieder steuerfrei verkauft werden.
Man könnte jetzt denken: Dann verkaufe ich eben die ganze GmbH.
Theoretisch könntest du die komplette VV-GmbH verkaufen – aber auch das macht nur Sinn, wenn du vorher eine Holding-GmbH aufgebaut hast. Dann reduziert sich die Steuer auf ca. 1,5 %.
Doch damit hast du bereits zwei GmbHs – und damit doppelte Buchhaltung, doppelte Jahresabschlüsse, doppelte Verwaltung und doppelten Stress.
Wer freut sich über diese aufwendige Gestaltung? Richtig: dein Steuerberater.
Er verdient nun auch doppelt – zwei GmbHs, zwei Jahresabschlüsse und laufende Beratungskosten, die er abrechnen kann.
Aber der ganze bürokratische Aufwand der GmbH bleibt an dir hängen.
All diese Nachteile haben eine Ursache:
Die GmbH war nie für die private Vermögensverwaltung gedacht – sondern für etwas ganz anderes …
Fakt ist: Die GmbH war nie als Rechtsform für die Vermögensverwaltung gedacht!
Sie ist für Unternehmer konzipiert, die ein operatives Geschäft betreiben und dabei ihr persönliches Risiko begrenzen wollen.
Deshalb unterliegt sie als Kapitalgesellschaft einer Vielzahl gesetzlicher Pflichten – unabhängig davon, ob sie tatsächlich gewerblich tätig ist oder nur Vermögen verwaltet.
- Deshalb musst Du bilanzieren und deine Zahlen veröffentlichen.
- Deshalb musst Du Zwangsmitglied bei der IHK werden.
- Deshalb unterliegt sie regelmäßigen Betriebsprüfungen.
- Deshalb musst Du ständig alles dokumentieren, Belege sammeln und dem Steuerberater zuarbeiten.
- Deshalb musst Du dich mit der Berufsgenossenschaft herumschlagen – auch wenn du keine Mitarbeiter hast.
- Deshalb musst Du Berichtspflichten erfüllen und Statistiken und Auskünfte liefern, die kein Mensch braucht.
Trotzdem halten viele an dem Irrglauben fest, die GmbH hätte steuerliche Vorteile, die sie für ihre private Vermögensverwaltung nutzen könnten.
Die Wahrheit ist: Die steuerlichen Vorteile liegen in der Körperschaft – nicht in der GmbH!
Der steuerliche Vorteil der GmbH liegt einzig darin, dass sie eine Körperschaft ist – und damit dem Körperschaftsteuergesetz unterliegt.
Denn alle Körperschaften unterliegen in Deutschland der Körperschaftssteuer – egal ob es sich um eine GmbH, Stiftung oder einen Verein handelt.
Warum solltest du also eine GmbH nutzen, die:
- als Kapitalgesellschaft gewerblich ist,
- dein Privatvermögen ins Betriebsvermögen zwingt,
- dir den Zugriff auf deine Gewinne nochmals besteuert
- und dich mit Papierkram erstickt?
Was du also wirklich willst, sind die Vorteile einer Körperschaft – ohne die Nachteile der Kapitalgesellschaft – ohne den ganzen GmbH-Wahnsinn.
Genau hier setzt meine Lösung an: Ich arbeite nicht mit GmbHs – sondern mit dem privatnützigen Idealverein (e. V.)
Und nein – das ist nicht der Verein, den du aus dem Sportverein oder von der Freiwilligen Feuerwehr kennst.
Ein Verein muss nicht gemeinnützig sein. Du brauchst keine sieben Gründer. Kein Kassenwart, keine Wahlen, kein Protokollkram.
Genau das sind einige der häufigsten Irrtümer.
Denn: Verein ist nicht gleich Verein.
Die Rechtsform des Vereins ist einfach nur die Ur-Form der Körperschaft.
Er lässt sich in seiner Satzung extrem flexibel gestalten und deshalb auch extrem vielseitig nutzen.
Eine GmbH ist rechtlich auch nur eine Sonderform des Vereins.
Und selbst Stiftungen basieren auf dem Vereinsrecht.
Fast alle Parteistiftungen sind eingetragene Vereine – von der Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU) bis zur Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke).
Was macht den Verein so interessant?
Ganz einfach: Der Verein hat alle steuerlichen Vorteile einer GmbH – und sogar noch mehr.
Aber: Er ist keine Kapitalgesellschaft und kein Gewerbebetrieb. Das bedeutet:
- Er unterliegt deshalb keiner Gewerbesteuer und hat deshalb kein Risiko einer gewerblichen Infizierung.
- Er hat keine Bilanzierungspflicht und keine Veröffentlichungspflicht.
- Es entsteht kein Aufwand mit der IHK, Betriebsprüfungen, Berufsgenossenschaft, Statistiken etc.
- Er hat eine extrem einfache Verwaltung, die sogar einfacher ist als deine private Buchhaltung für deine Immobilien oder deine private Steuererklärung.
- Er hat eine „Private Sphäre" – also auch „Privatvermögen" und damit auch Vorteile, die Du als Privatperson hast.
Wenn du also Vermögen aufbauen willst – mit niedriger Steuerlast und nahezu ohne Verwaltungsaufwand – dann steht fest:
Du brauchst keine GmbH! Du brauchst deinen eigenen privatnützigen Verein.
Sobald du verstanden hast, wie Vereine funktionieren und wie Du ihn für dich nutzen kannst, dann sind hohe Steuern, unnötige Verwaltung und überflüssige Bürokratie kein Thema mehr.
Du kannst deine Zeit wieder auf das fokussieren, was wirklich zählt: Vermögensaufbau, Lebensqualität und Zeit mit deiner Familie.
Was ist mit der Rechtsform des Vereins konkret möglich?
Die steuerlichen Möglichkeiten des Vereins
- Der Verein hat einen Steuerfreibetrag von 5.000 € plus 1.000 € Sparerpauschbetrag auf Kapitalerträge. Die ersten 6.000 € sind also steuerfrei – jedes Jahr.
- Danach zahlt der Verein grundsätzlich nur 15 % Körperschaftsteuer auf seine Erträge. Er ist nicht automatisch gewerbesteuerpflichtig wie die GmbH.
- Kursgewinne auf Aktien und ETFs sowie Zinsen und Dividenden werden nur mit 0,79 %, 3,2 % oder maximal 15,8 % besteuert anstatt 25 % im Privatvermögen.
- Immobilien können nach 10 Jahren wieder steuerfrei verkauft werden.
- Kryptowährungen können nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden.
Der Verein bietet auch alle Vorteile einer Stiftung
- Das Vereinsvermögen ist vor privaten Gläubigern, dem Ex-Partner (z. B. im Fall einer Scheidung oder bei Unterhaltsforderungen) geschützt. Keiner kann auf das Vereinsvermögen zugreifen – denn es gehört dir rechtlich nicht.
- Du kontrollierst es jedoch vollständig und entscheidest allein, wofür es verwendet wird.
- Du kannst dein Vermögen weitergeben und deine Erbfolge frei bestimmen – ohne Pflichtteilsansprüche, ohne Erbschaftsteuer und ohne Erbstreitigkeiten.
- Du kannst später auswandern, ohne Wegzugsbesteuerung.
Besonders interessant ist der Verein als Holding und für Immobilienanleger
- Bei der Vermietung von Wohnimmobilien kann der Verein komplett von der Steuer befreit werden – ohne Gemeinnützigkeit.
- In diesem Fall kann er diese Immobilien auch jederzeit steuerfrei verkaufen – ohne 10-Jahres-Frist.
- Als Holding sind Gewinnausschüttungen aus einer Tochter-GmbH zu 100 % steuerfrei.
- Auch der Verkauf einer Tochter-GmbH ist vollständig steuerfrei – im Gegensatz zur GmbH-Holding, bei der nur 95 % steuerfrei sind.
Und der größte Vorteil des Vereins ist:
Du kannst die Netto-Gewinne im Verein direkt für private Zwecke nutzen – ohne verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), ohne 25 % Abgeltungssteuer und ohne irgendwelche Steuertricks.
Diese Möglichkeit ist so nur mit dem Verein und weder mit der GmbH noch mit der Stiftung möglich.
Damit das funktioniert, müssen wir folgende Punkte von Anfang an richtig umsetzen
Doch um wirklich von diesen Vorteilen zu profitieren, reicht ein 08/15-Verein nicht aus.
Erstens
Wir müssen die Kontrolle über den Verein so gestalten, dass du niemals überstimmt oder als Vorstand abgewählt werden kannst – ganz egal, wie viele Mitglieder der Verein hat.
Zweitens
Wir müssen die Satzung so formulieren, dass der Verein überhaupt Vermögen aufbauen und Geld verdienen darf und damit du von den Erträgen auch wirklich steuerfrei profitieren kannst.
Drittens
Wir müssen die interne Organisation so schlank gestalten, dass du keinen Kassenwart, keine Vorstandswahlen, keine Mitgliederversammlungen und keinen unnötigen Verwaltungsapparat brauchst – damit du keinen laufenden Aufwand hast und dich voll auf die wichtigen Dinge konzentrieren kannst: deinen Vermögensaufbau, deine Freizeit und deine Familie.
Doch vor allem …
… brauchst Du jemanden an deiner Seite, der das alles schon hundertfach umgesetzt hat – damit du dich nicht in Informationen über den Verein verlierst, die mit deinem Ziel nichts zu tun haben.
Denn 99 % der Inhalte im Internet und der Literatur beziehen sich auf den gemeinnützigen Verein – und führen dich in die völlig falsche Richtung.
Wenn du wissen willst, wie du einen solchen privatnützigen Verein gründen und für dich nutzen kannst, dann buche dir jetzt ein kostenloses Erstgespräch.
Ich habe in der Vergangenheit vielen Immobilienanlegern und Unternehmern dabei geholfen, genau das aufzubauen und mehrfach bewiesen, dass ich Menschen wie dir dabei helfen kann, diese Dinge in kurzer Zeit zu realisieren!
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Innerhalb dieses 60-minütigen Erstgesprächs werden wir einen Schritt-für-Schritt-Plan entwickeln, wie Du deinen eigenen Verein gründen und seine Vorteile für dich nutzen kannst.
Warum macht es keiner?
Vielleicht hörst du an dieser Stelle zum ersten Mal vom privatnützigen Verein – und es klingt für dich wie etwas völlig Neues.
Das ist ganz normal – und es ist auch nicht deine Schuld, dass du davon noch nichts gehört hast.
Tatsächlich aber wird diese Rechtsform in Deutschland seit Jahrzehnten in den unterschiedlichsten Konstellationen genutzt – oft von Organisationen, die du längst kennst.
Hier ein paar bekannte Beispiele und Sonderformen des privatnützigen Vereins.
01 Der Familienverein
Schon seit 01.01.1974 im § 1 ErbStG verankert, weil er eine häufige und deutlich ältere Alternative zur Familienstiftung ist.
Bereits seit über 200 Jahren nutzen vor allem Adelsfamilien den sogenannten Familienverbund in Form altrechtlicher Vereine.
Zweck ist die Förderung einer bestimmten Familie – und vor allem der Schutz des Familienvermögens über Generationen hinweg, um die Zersplitterung des Vermögens zu verhindern und steuerliche Vorteile zu sichern.
02 Die Unterstützungskasse
Weit verbreitet bei Unternehmen für die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter.
Mitglieder des Vereins sind nur das Unternehmen und seine Gesellschafter.
Der Unternehmer behält dabei die volle Kontrolle über den Verein, das darin gebundene Vermögen und die Anlagestrategie.
03 Altehrwürdige Studentenverbindungen
Vielleicht hast du schon mal in einer Studentenstadt nach einer Wohnung gesucht.
Dabei bist du sicher auch über extrem günstige WG-Zimmer in prachtvoll ausgestatteten Gebäuden gestolpert.
Dahinter stecken oft altehrwürdige Studentenverbindungen in der Rechtsform eines privatnützigen Vereins.
Sie besitzen und verwalten Immobilienvermögen in Millionenhöhe und bieten ihren Mitgliedern nicht nur günstigen Wohnraum, sondern auch massive Vorteile in anderen Lebensbereichen.
04 Der ADAC e. V. als Konzernspitze
ADAC e. V., TÜV Süd e. V., TÜV Nord e. V., Deutscher Fußball-Bund e. V. – sie alle steuern millionenschwere Konzerne nicht über eine GmbH, sondern über einen privatnützigen Verein als Konzernspitze.
Warum? Weil der Verein als Holding enorme Vorteile bietet, die Du auch für Dich nutzen kannst.
Und dann gibt es noch …
… unzählige kleine Unternehmer, Immobilienanleger und Privatpersonen, die seit Jahrzehnten völlig anonym und im Stillen mit einem privatnützigen Verein ihr Vermögen schützen und steueroptimiert aufbauen …
… während du immer noch deine Zeit damit verschwendest zu zweifeln, nur weil du glaubst, dass es ja keiner macht.
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Bitte beachte: Rein zeitlich ist es mir leider nicht möglich, mehr als eine Handvoll Kunden zu betreuen und gleichzeitig starke Ergebnisse zu liefern.
Meine Dienstleistungen sind stark nachgefragt. Um mit mir zusammenzuarbeiten, ist eine Bewerbung notwendig. In einem kostenfreien Erstgespräch finde ich heraus, ob ein Verein grundsätzlich zu deiner Situation passt und wie Du ihn für dich nutzen kannst.
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Für wen ist dieses Angebot hier?
Du bist aktiver Immobilienanleger oder (zukünftiger) Unternehmer
Du planst entweder in naher Zukunft eine weitere Immobilie zu kaufen oder Du bist (bald) Unternehmer und suchst eine clevere Alternative zur klassischen VV-GmbH oder GmbH-Holding.
Du bist absolut seriös und integer
Die Rechtsform des Vereins ist ein sehr mächtiges Werkzeug und ich möchte nicht, dass dieses Werkzeug in Verruf gerät, weil die falschen Menschen es missbrauchen. Deshalb arbeite ich nur mit Menschen, die absolut seriös sind und integer handeln.
Du willst umsetzen – nicht nur zuhören
Du bekommst von mir einen klaren Weg aufgezeigt – aber am Ende brauchst Du die Bereitschaft, Entscheidungen zu treffen, ob mit mir oder ohne. Wichtig ist: Du willst wirklich jetzt ins Handeln kommen.
Bereitschaft zu investieren
Um die Vorteile eines Vereins nutzen zu können, ist es notwendig, ein paar tausend Euro für die Gründung und die eigene Weiterbildung zu investieren.
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So läuft das Bewerbungsverfahren
Um keine Zeit zu verschwenden, ist der Prozess in 3 Schritte gegliedert:
Anfrage stellen
Du buchst dir einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. Wir nehmen uns Zeit, um dich und deine aktuelle Situation wirklich zu verstehen und finden heraus, ob ein Verein grundsätzlich zu deiner Situation passt.
Intensives Beratungsgespräch
Im persönlichen Gespräch analysieren wir deine aktuelle Situation. Wir klären alle deine Fragen zum Verein und ich zeige dir, wie du den Verein konkret in deiner Situation nutzen kannst.
Plan umsetzen
Am Ende hast du einen klaren, umsetzbaren Plan für deinen eigenen Verein – den du entweder selbst umsetzen kannst oder gemeinsam mit meiner Unterstützung.
Jakob Brilz
Jakob Brilz
Strategieberater für Immobilienanleger und Unternehmer
Ich helfe heute Immobilienanlegern und Unternehmern bei der Gründung eines privatnützigen Vereins, weil ich genau weiß, wie es sich anfühlt, am Anfang zu stehen und nicht zu wissen, wie man mit echten Steuervorteilen ohne Bürokratieaufwand sein Vermögen schützt und seinen Vermögensaufbau massiv beschleunigt – bis ich dieses Problem lösen konnte!
Meine Geschichte lesenPlattformen
Verfolge mich auf meinen Social-Media-Kanälen, damit du nichts mehr verpasst. Ich veröffentliche dort branchenrelevante Neuigkeiten und Infos zum Thema Vermögensschutz und Steuerstrategien, die du dir als Immobilienanleger oder Unternehmer nicht entgehen lassen darfst!
Häufige Fragen
Allgemeine Fragen
„Ich verliere mein Vermögen an den Verein."+
„Ich brauche doch sieben Mitglieder."+
Nein. Für die Gründung reichen zwei Mitglieder. Nur für die Eintragung ins Vereinsregister muss die Satzung von sieben Mitgliedern unterschrieben sein. Das müssen keine Gründungsmitglieder sein, sie können auch später dazukommen. Und nach der Eintragung genügen dauerhaft drei Mitglieder.
Mitglied kann dabei fast jeder sein: deine Kinder, deine Eltern, dein Partner, aber auch deine GmbH, eine GbR oder ein anderer Verein. Die Mitgliederzahl ist in der Praxis also kein Hindernis.
„Ich mache mich abhängig von den anderen Mitgliedern."+
Nein. Das Vereinsrecht lässt bei der Gestaltung der Satzung großen Spielraum. Die Satzung ist das Grundgesetz des Vereins: Sie bestimmt die Regeln, an die sich alle Mitglieder halten müssen.
Die Satzung kann dir als Gründer eine dauerhaft prägende Rolle sichern. Und sie legt schon heute klare Regeln für die Zeit nach deinem Tod fest, an die sich deine Kinder und deine Familie halten. So vermeidest du Streit von vornherein.
Wer den Verein aufbaut, kann ihn so über Jahrzehnte verantwortlich führen. Der Verein bleibt dabei eine Körperschaft mit echten Mitgliedern und festen Spielregeln. Und diese Spielregeln bestimmst du in der Satzung.
Ist das nicht ein wirtschaftlicher Verein?+
Nein. Auch ein Idealverein darf sein Vermögen verwalten, ohne als wirtschaftlicher Verein zu gelten.
Laufender Betrieb
Wie viel Aufwand macht der Verein im laufenden Betrieb?+
Mit der richtigen Satzung fast keinen. Auch die Steuererklärung und die Buchhaltung sind in 10 Minuten selbst erledigt. Natürlich kannst du das auch von deinem Steuerberater machen lassen.
Der effektive Aufwand liegt bei rund 20 Minuten pro Jahr. Und die laufenden Kosten sind nur die Kontoführungsgebühren und 19,80 Euro pro Jahr für das Transparenzregister.
Brauche ich für den laufenden Betrieb einen Steuerberater?+
Nein. Teilweise muss der Verein nicht einmal eine Steuererklärung abgeben. Und wenn er steuerpflichtige Einkünfte hat, ist die Steuererklärung in 10 Minuten selbst erstellt. Sie ist so einfach, dass selbst bei den klassischen Sportvereinen ein ehrenamtlicher Kassenführer die Steuererklärung nebenbei macht.
Natürlich kannst du sie trotzdem an einen Steuerberater abgeben. Eine Körperschaftsteuererklärung beherrscht jede Kanzlei.
Brauche ich nicht einen Vorsitzenden, Kassenwart und Protokollführer?+
Nein. Die klassische Besetzung mit Vorsitzendem, Kassenwart und Protokollführer ist zwar gängige Praxis, aber nicht vorgeschrieben. Es genügt eine einzige Person als Vorstand, ähnlich wie der Geschäftsführer einer GmbH.
Muss ich ständig Mitgliederversammlungen und Vorstandswahlen abhalten?+
Nein. Ob und wie oft Mitgliederversammlungen und Vorstandswahlen stattfinden, legt die Satzung fest. Mit der richtigen Satzung reduzierst du diesen Aufwand auf ein Minimum.
Wie finanziert sich der Verein?+
Die Grundlage bilden wie bei jedem Verein die Mitgliedsbeiträge. Dazu kommen die Erträge aus der Vermögensverwaltung des Vereins: Mieten, Kapitalerträge, Beteiligungserträge.
Darüber hinaus können Mitglieder dem Verein Gegenstände überlassen, damit alle Mitglieder davon profitieren. Oder Kapital, mit dem der Verein selbst Anschaffungen für seinen Zweck tätigt.
Vermögen und Steuern
Wird das vom Finanzamt akzeptiert?+
Ja. Der Verein wird akzeptiert, weil wir uns an alle Regeln halten. Der Verein zahlt ganz regulär seine 0 bis 15 % Steuern, genau so, wie es das Gesetz vorsieht. Und das ist fair.
Deshalb versuchen wir auch nicht, diese 0 bis 15 % künstlich weiter zu drücken: keine Nutzungsdauergutachten, keine aufgeblähten Werbungskosten, keine privaten Kosten als Betriebsausgaben. Wir legen alles transparent offen. Genau deswegen sind Finanzämter beim Verein weniger kritisch als bei Immobilienanlegern und Unternehmern, wo sie es gewohnt sind, dass ständig jemand versucht, sein Einkommen mit Tricks kleinzurechnen.
Genau deshalb bekommen wir regelmäßig bestandskräftige Steuerbescheide ohne den Vorbehalt der Nachprüfung. Ganz ohne Diskussion mit dem Finanzamt. Ein besseres Gütesiegel gibt es im Steuerrecht nicht.
Werden die Steuervorteile nicht irgendwann abgeschafft?+
Die Vorteile des Vereins sind keine Gesetzeslücke, die geschlossen werden könnte. Sie folgen aus der Systematik des Körperschaftsteuerrechts und aus einer Rechtsform, die seit 1900 im BGB steht.
Eine Garantie auf ewig gibt es im Steuerrecht nie. Aber zwei Dinge geben Sicherheit: Aktuell geht die Entwicklung sogar in die andere Richtung, die Körperschaftsteuer soll von 15 auf 10 % sinken. Und falls sich die Rahmenbedingungen grundlegend ändern, lässt sich die Satzung anpassen oder der Verein in eine andere Rechtsform umwandeln.
Wie kommt mein Vermögen in den Verein? Entsteht dabei Schenkungsteuer?+
Ein häufiger Einwand lautet: Einem Verein kann man nur 20.000 Euro steuerfrei schenken, alles darüber kostet bis zu 30 % Schenkungsteuer. Das stimmt. Deshalb schenken wir dem Verein auch nichts.
Der Verein hat andere Wege, um Vermögen steuerfrei aufzunehmen, zum Beispiel über Mitgliedsbeiträge. Liquides Vermögen lässt sich so vollständig ohne Schenkungsteuer übertragen. Wichtig ist, dass die Satzung diese Wege vorher sauber anlegt.
Wie kommen meine Immobilien in den Verein? Was ist mit der Grunderwerbsteuer?+
Immobilien werden dem Verein nicht geschenkt, sondern an ihn verkauft. Dafür braucht der Verein weder Eigenkapital noch eine Bank: Du verkaufst mit einem Verkäuferdarlehen. Das funktioniert auch, wenn auf der Immobilie noch eine Grundschuld und eine laufende Finanzierung liegen.
Um die Grunderwerbsteuer kommst du nicht komplett herum, aber sie lässt sich deutlich reduzieren: von 3 bis 6,5 % auf 0,3 bis 0,6 %. Wir haben bereits mehrfach Immobilien mit Gesamtkosten von etwa 0,8 bis 1,3 % des Marktwerts übertragen, inklusive Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer. Das ist kaum teurer als eine Übertragung an die eigenen Kinder.
Darf der Verein wirklich nur 45.000 Euro Umsatz machen?+
Nein. Diese Grenze gilt nur für gemeinnützige Vereine. Privatnützige Vereine sind davon nicht betroffen.
Nachfolge und Vermögensschutz
Wie funktioniert der Vermögensschutz im Verein?+
Das Vermögen im privatnützigen Verein gehört nicht den Mitgliedern, sondern dem Verein selbst. Es ist rechtlich vom Privatvermögen getrennt, und genau darin liegt der Schutz: Was dir nicht gehört, kann dir rechtlich auch nicht genommen werden. Gleichzeitig behältst du über den Verein die volle Kontrolle darüber, wer von diesem Vermögen profitiert.
Auch der Verein selbst gehört nicht den Mitgliedern. Sie sind Mitglied im Verein, aber nicht am Vermögen beteiligt. Und die Mitgliedschaft ist ein höchstpersönliches Recht, das nicht gepfändet werden kann.
Was passiert, wenn ich sterbe oder nicht mehr kann?+
Der Verein stirbt nicht. Er besteht unverändert fort, und das ist einer seiner größten Vorzüge: Das Vereinsvermögen fällt in keinen Nachlass. Es gibt keinen Erbfall und keine Erbschaftsteuer.
Deine Nachfolger wachsen einfach als Mitglieder in den Verein hinein. Und wer den Verein nach dir führt, legst du selbst in der Satzung fest. Die gesetzliche Erbfolge spielt dabei keine Rolle.
Gründung und Zusammenarbeit
Wie lange dauert die Vereinsgründung?+
Innerhalb einer Woche ist dein Verein gegründet, und du erhältst die vollständige Satzung sowie alle relevanten Gründungsunterlagen. Für die vollständige Umsetzung, inklusive Steuernummer, Bankverbindung, Eintragung im Vereinsregister und weiterer formeller Schritte, sollte ein Zeitraum von etwa 3 bis 12 Monaten eingeplant werden.
Während des gesamten Prozesses wirst du umfassend begleitet, bis dein Verein rechtlich und organisatorisch vollständig einsatzbereit ist. Und auch danach lassen wir dich nicht allein: Wir begleiten dich in der Praxis weiter und stehen dir bei allen Fragen rund um deinen Verein zur Verfügung.
Brauche ich für die Gründung einen Steuerberater?+
Nein. Der Verein wird immer unabhängig von deiner bestehenden Struktur gegründet. Die Gründung selbst wirkt sich also nicht auf deine aktuelle steuerliche oder rechtliche Situation aus. Ein Steuerberater ist dafür nicht notwendig.
Erst wenn du später Vermögen an den Verein übertragen willst, zum Beispiel Betriebsvermögen, sollte dein Steuerberater prüfen, ob Fristen oder andere Hinderungsgründe vorliegen und welcher Übertragungsweg am besten geeignet ist. Dafür arbeiten wir ihm gerne zu, mit Konzeptpapieren, Rechtsgrundlagen und Musterunterlagen.
Übrigens: Bevor der Verein gegründet ist, hat dein Steuerberater gar keine Grundlage, auf der er etwas prüfen könnte. Erst mit Satzung und Konzept kann er überhaupt tätig werden.
Was sagt mein Steuerberater dazu?+
Wahrscheinlich kennt er den privatnützigen Verein nicht. Das ist keine Wissenslücke, die man ihm vorwerfen kann. Seine Welt sind die GmbH und die Gewerbebetriebe.
In Deutschland gibt es über 620.000 eingetragene Vereine und noch mehr nicht eingetragene. Aber nur rund 89.000 Steuerberater. Rein rechnerisch müsste also jeder Steuerberater mindestens sieben Vereine als Mandanten haben. Die Realität? Die meisten Steuerberater haben überhaupt keinen Verein als Mandanten.
Das heißt: Dein Steuerberater hat in der Praxis schlicht keine Berührungspunkte mit dem privatnützigen Verein. Nicht weil er schlecht ist, sondern weil es nicht sein Spielfeld ist.
Deshalb arbeiten wir deinem Steuerberater direkt zu. Wir erklären ihm die Besonderheiten des Vereins und stellen Konzeptpapiere und alle relevanten Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Die laufende Steuererklärung kann er danach ganz normal übernehmen. Eine Körperschaftsteuererklärung beherrscht jede Kanzlei.
Bist du Steuerberater oder Rechtsanwalt?+
Nein, und das sollst du direkt von mir wissen. Ich bin Unternehmer und Vereinsstratege: Meine Arbeit ist die Konzeption und Gründungsbegleitung deiner Vereinsstruktur sowie die praktische Begleitung danach.
Da der Verein immer unabhängig von deiner bestehenden Struktur gegründet wird, wirkt sich die Gründung selbst nicht auf deine aktuelle steuerliche oder rechtliche Situation aus.
Erst wenn du später Vermögen an den Verein übertragen willst, sollte dein Steuerberater deine persönliche Situation prüfen (da er deine Vergangenheit kennt und weiß, ob steuerliche Besonderheiten oder Haltefristen vorliegen). Die steuerliche und rechtliche Prüfung deines Einzelfalls gehört in die Hände deines Steuerberaters und, wo nötig, eines Rechtsanwalts. Beiden arbeiten wir auf Wunsch direkt zu: Wir erklären ihnen die Besonderheiten des Vereins und stellen Konzeptpapiere, Rechtsgrundlagen und vollständige Quellenangaben zur Verfügung.
Warum kennt das kaum jemand, wenn es so gut ist?+
Genau hier liegt der Denkfehler. Die ganz Großen machen es doch längst: Der ADAC ist ein Verein und gleichzeitig eine Konzernspitze. Und die gesamte TÜV-Landschaft ist im Kern immer dasselbe: ein Verein, der eine operative Kapitalgesellschaft hält. Die TÜV-Vereine selbst sind dabei rein vermögensverwaltend tätig.
Und was im Großen funktioniert, funktioniert auch im Kleinen. Es gibt unzählige Familienvereine. Gerade alte Adelsfamilien nutzen diese Rechtsform seit über 100 Jahren.
Das bekannteste Beispiel ist der Bismarck'sche Familienverein, gegründet 1896, also vor rund 130 Jahren: Das ist der Familienverein der Familie von Otto von Bismarck, dem ersten Reichskanzler des Deutschen Reiches. Bei der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände findest du eine Liste mit über hundert Adelsfamilien, die einen solchen privatnützigen Verein nutzen.
Eine andere Form sind die Unterstützungskassen, die Unternehmer gründen, um die betriebliche Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter abzusichern. Und was für die Mitarbeiter eines Betriebs funktioniert, funktioniert auch für die Angehörigen deiner Familie.
Und dann gibt es unzählige Unternehmer, Immobilienanleger und Privatpersonen, die seit Jahrzehnten völlig anonym und im Stillen ihr Vermögen mit einem privatnützigen Verein schützen und aufbauen. Ich selbst habe allein in den letzten 12 Monaten über 200 solcher Vereinsgründungen begleitet.
Die Frage ist also nicht: Warum macht das keiner? Die Frage ist: Wann fängst du damit an?