Viele Immobilienanleger glauben, dass eine vermögensverwaltende GmbH (VV-GmbH) die ideale Rechtsform für sie sei.
Schließlich zahlen sie damit nur 15 % Körperschaftsteuer auf ihre Mieteinnahmen und wollen so schneller Vermögen aufbauen.
Und genau hier beginnt der Denkfehler, den die meisten machen.
Denn was viele nicht wissen:
Die VV-GmbH ist eine Kapitalgesellschaft ...
...und bringt genau deshalb eine ganze Reihe an Nachteilen mit sich, die früher oder später jeden ausbremsen.
Denn als Kapitalgesellschaft gilt die GmbH steuerlich grundsätzlich als gewerblich tätig.
Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen – wenn sie ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist – wird sie ausnahmsweise von der Gewerbesteuer befreit.
Deshalb hängt über jeder VV-GmbH ständig das Risiko der gewerblichen Infizierung:
Schon eine PV-Anlage auf dem Dach, eine möblierte Wohnung oder eine Waschmaschine mit Münzeinwurf können reichen – und deine VV-GmbH wird gewerblich infiziert.
Und sobald das passiert, ist der vermeintliche Steuervorteil dahin.
Denn als Folge kommen auf die 15 % Körperschaftsteuer noch einmal rund 15 % Gewerbesteuer oben drauf.
Selbst wenn du die Infizierung vermeidest, bleibt das nächste Problem:
Du kommst nicht steuerfrei an dein eigenes Geld...
Willst du die Gewinne der GmbH irgendwann endlich auch privat nutzen, musst du dich mit teilweise fragwürdigen Steuertricks herumschlagen, um Gewinne steuerfrei zu entnehmen – oder du zahlst schlicht nochmal 25 % Abgeltungssteuer.
Hinzu kommt:
Ein steuerfreier Verkauf wie im Privatvermögen ist unmöglich.
Denn eine GmbH besitzt kein Privatvermögen.
Alle Vermögenswerte wie Immobilien, Autos oder Kryptowährungen gelten als Betriebsvermögen und können deshalb nie wieder steuerfrei verkauft werden.
Man könnte jetzt denken: Dann verkaufe ich eben die ganze GmbH.
Theoretisch könntest du die komplette VV-GmbH verkaufen – aber auch das macht nur Sinn, wenn du vorher eine Holding-GmbH aufgebaut hast. Dann reduziert sich die Steuer auf ca. 1,5 %.
Doch damit hast du bereits zwei GmbHs – und damit doppelte Buchhaltung, doppelte Jahresabschlüsse, doppelte Verwaltung und doppelten Stress.
Wer freut sich über diese aufwendige Gestaltung? Richtig: dein Steuerberater.
Er verdient nun auch doppelt – zwei GmbHs, zwei Jahresabschlüsse und laufende Beratungskosten, die er abrechnen kann.
Aber der ganze bürokratische Aufwand der GmbH bleibt an dir hängen.
All diese Nachteile haben eine Ursache:
Die GmbH war nie für die private Vermögensverwaltung gedacht – sondern für etwas ganz anderes...