Nur weil du bislang noch nichts von privatnützigen Vereinen gehört hast, heißt das nicht, dass sie niemand nutzt. Selbst der Gesetzgeber kennt den sogenannten „Familienverein“ bereits seit über 50 Jahren als Pendant zur Familienstiftung. (Hinweis: Der Familienverein ist eine Sonderform des privatnützigen Vereins – wir arbeiten jedoch mit einer anderen, speziell entwickelten Form.)
Tatsächlich nutzen einige Adelsfamilien privatnützige Vereine bereits seit mehreren hundert Jahren – in Form sogenannter altrechtlicher Vereine, die vor 1900 gegründet wurden. Auch große Münchener Immobilienunternehmer arbeiten seit Jahrzehnten erfolgreich mit dieser Struktur, um steueroptimiert in Wohnraum zu investieren.
Dass dieses Modell in der steuerlichen Beratung kaum bekannt oder verbreitet ist, hat nichts mit mangelnder Wirksamkeit zu tun – sondern mit wirtschaftlichen Interessen.
Für Steuerberater, die ohnehin genug Mandantenanfragen haben, ist diese Struktur schlichtweg unattraktiv: Ein privatnütziger Verein erfordert keine monatliche Buchhaltung, keine Bilanzierung und keinen regelmäßigen Beratungsaufwand – und genau das sind die Leistungen, mit denen Kanzleien in der Regel ihr Geld verdienen.
Deshalb konzentrieren sich viele Berater lieber auf Mandanten mit GmbHs, Genossenschaften oder Stiftungen – nicht weil diese Strukturen besser wären, sondern weil sie sich wirtschaftlich besser abrechnen lassen. Und das ist auch nachvollziehbar: Schließlich tragen Steuerberater Verantwortung für ihre Mitarbeiter und müssen wirtschaftlich denken.